1. Normale Abtreibungen

1 a) Abtreibungspille (Mifegyne), früher auch Ru-486

(Einsatz circa bis zur vierten Schwangerschaftswoche bei etwa 10 % aller Abtreibungen in Deutschland)

Die schwangere Frau erhält drei Tabletten, in denen ein Antihormon enthalten ist. Dieses Antihormon blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron), das unter anderem in den ersten Wochen für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft verantwortlich ist. Dem Körper der Schwangeren wird damit suggeriert, dass gar keine Schwangerschaft bestehe. Die Gebärmutter bildet sich zurück, sodass dem Kind jede Existenzgrundlage entzogen wird: Es erstickt in einem qualvollen Todeskampf, der bis zu 48 Stunden dauern kann. Nach circa zwei Tagen nimmt die Schwangere wehenauslösende Prostaglandine ein, wodurch das mittlerweile meist tote Kind ausgetrieben wird. Für den Fall, dass das Kind nur teilweise abgetrieben worden ist, muss ein operativer Eingriff folgen.

1 b) Absaug-Methode (Aspiration)

(Einsatz zwischen der 6. und 12. Woche bei etwa 76 % aller Abtreibungen in Deutschland)

Die Absaug-Methode ist die häufigste Abtreibungsmethode in Deutschland (ca. 80% aller Abbrüche). Unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose wird ein flexibler Plastikschlauch durch den mit Metallstiften erweiterten Muttermund in die Gebärmutter der Schwangeren eingeführt. Mittels eines starken Sogs wird dann das Kind aus der Gebärmutter abgesaugt und dabei in Stücke gerissen. Der Kopf, der in der Regel zu groß für diesen Vorgang ist, wird vom Abtreiber noch in der Gebärmutter mit Spezialinstrumenten wie eine Nuss geknackt und schließlich in Bruchstücken einzeln ebenfalls abgesaugt. Teils müssen mit einer Curette (einem stumpfen Schabeisen) die zurückgebliebenen Körperteile ausgeschabt werden.

1 c) Curettage (Ausschabung)

(Einsatz zwischen der 7. und der 12.Woche bei ca. 11 % aller Abtreibungen in Deutschland)

Durch den erweiterten Muttermund wird ein scharfes gebogenes Messer in die Gebärmutter eingeführt. Damit wird der Körper des Kindes in Stücke zerschnitten. Anschließend wird dann die Gebärmutter mit einer Curette ausgeschabt. Nach diesem Vorgang müssen die Beteiligten die Leichenteile wie Arme, Beine, Kopf und Rumpfteile gleich einem Puzzle zusammen setzen, um sicherzustellen, dass die kindlichen Leichenteile vollständig aus der Gebärmutter entfernt worden sind.

2. Frühabtreibungen

Hormonelle Verhütungsmittel (auch Ovulationshemmer genannt) wie die Spirale, die Minipille, die Dreimonatsspritze, Depotstäbchen und schließlich die herkömmliche, weithin bekannte (Anti-Baby-)Pille sind nicht immer “reine” Verhütungsmittel, sondern können (früh)abtreibend wirken.

Konkret bedeutet das, dass sie nicht nur den Eisprung unterdrücken und somit die Empfängnis verhindern (ovulationshemmende Wirkung), sondern dass sie darüber hinaus die Einnistung bereits gezeugten Lebens verhindern (nidationshemmende Wirkung): In den Fällen nämlich, wo der Eisprung nicht unterdrückt wurde und wo die Verfestigung des Zervixschleims ein Aufsteigen der Spermien zum Ort der Befruchtung – den Eileitern – nicht verhindern konnte, entfaltet sich die dritte Wirkweise der hormonellen Verhütungsmittel. Ist es nämlich dennoch zu einer Befruchtung der Eizelle gekommen und ist die befruchtete Eizelle als menschliche Person lebend in der Gebärmutter angekommen, findet sie die Gebärmutterschleimhaut so nachhaltig verändert vor, dass sie sich nicht einnisten kann. Das empfangene Kind wird abgestoßen und stirbt.

Dr. Walter Rella  geht in seiner Studie über orale Kontrazeptiva davon aus, dass die Kombinationspille zu 98 % empfängnisverhütend und zu 2 % einnistungshemmend ist.

(Rella, Walter 1994: Die Wirkungsweise oraler Kontrazeptiva und die Bedeutung ihres nidationshemmenden Effektes. Eine wissenschaftliche Schriftenreihe des Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik, Wien.)

Die „Pille danach“ ist ein Hormonpräparat, das bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden kann. Auch diese Pille verhindert entweder den Eisprung oder aber im Fall einer bereits erfolgten Befruchtung die Einnistung. Es handelt sich also nicht um eine „Nachverhütung“, sondern um ein hochdosiertes Hormonprodukt, mit dem in vielen Fällen ein bereits entstandener Embryo durch Frühabtreibung getötet wird.

3. Spätabtreibungen

In Deutschland werden jährlich mehr als 3.000 Spätabtreibungen durchgeführt, das sind etwa 2,5 % aller Abtreibungen.

Laut Peter Mallmann, Direktor der Universitätsfrauenklinik Köln, beträgt die Zahl der Spätabtreibungen im letzten Drittel einer Schwangerschaft jedoch ein Vielfaches der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Zahl. Diese sei „völlig unrealistisch“: „Die Zahlen sind dramatisch höher in allen Zentren (der medizinischen Maximalversorgung, A.d.R.), weil all diese Vorgänge ohne Dokumentation und vor allen Dingen ohne Publikation erfolgen“. Ohne Dokumentation und ohne Publikation bleibt vor allem der Fetozid, der, so Mallmann, zum Alltag dieser Zentren gehört. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) stellt in ihrem Papier „Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik“ 2003 ebenfalls fest, dass die Statistiken „erheblichen Zweifeln“ begegnen. „Berichte aus der Praxis zeigen, dass in mehreren Kliniken in der Bundesrepublik Spätabbrüche erfolgen, die dann offenbar teilweise als Totgeburten und nicht als Abbrüche registriert werden“.  (Vgl. Spieker, Manred 2005: „Spätabtreibungen, eine grauenvolle Realität. Aber es ist möglich, den Rechtsstaat wieder herzustellen: In den Vereinigten Staaten gelang es Politikern, Bestialisches einzudämmen, „Die Tagespost“, 22.01.2005)

3 a) Prostaglandin-Hormon-Methode

(Einsatz während der gesamten Schwangerschaft möglich)

Der größte Teil der Spätabtreibungen wird entsprechend der Prostaglandin-Hormon-Methode durchgeführt. Hierbei wird Prostaglandin in die Gebärmuttermuskulatur gespritzt und/oder als Gel auf den Muttermund aufgetragen. Es kommt zu einer künstlichen Fehlgeburt, bei der es durchschnittlich 10 Stunden dauert, bis das Kind „geboren“ ist. In etwa 10 % aller Fälle dauert es bis zur Vollendung der Abtreibung jedoch bis zu 24 Stunden  Das noch zarte Kind überlebt die Austreibung meist nicht, es wird „zu Tode geboren“. Da die Mütter statt einer Narkose lediglich Schmerz- und Beruhigungsmittel erhalten, können sie oft ihr im Todeskampf strampelndes Kind spüren. Laut Dr. Christian Albring, Fortbildungsleiter zum Schwangerschaftsabbruch der Ärztekammer Niedersachsen, kommen dennoch 30% der Kinder lebend zur Welt. Um eine solche Gefahr einer Lebendgeburt zu umgehen, spritzt der Abtreiber dem Kind zumeist eine tödliche Kalium-Chlorid-Lösung ins Herz.

3 b) Abtreibung durch ‘Kaiserschnitt’ (Hysterotomie)

(Einsatz ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel)

Die Methode der Abtreibung durch „Kaiserschnitt” wird eigentlich nur dann eingesetzt, wenn es bei den anderen Methoden (bei der Einleitung einer Fehlgeburt mittels der Prostaglandin-Hormon-Methode) zu Problemen kommt. Wie bei einem „normalen“ Kaiserschnitt wird die Gebärmutter der Schwangeren chirurgisch geöffnet und das Kind aus der Gebärmutterhöhle gehoben. Fast immer überlebt ein Kind diesen Eingriff, es atmet, es bewegt sich. Nach der Entbindung wird es entweder unversorgt beiseite gelegt bzw. direkt in die Mülltonne geworfen, bis es nach langen Todesqualen stirbt, oder aber es wird direkt vom Abtreiber getötet (beispielsweise durch Ersticken oder durch eine Atemlähmungs-Spritze). Es sind Fälle bekannt, wo die Baby teilweise 10–12 Stunden geschrien und gestrampelt haben (s. www.tim-lebt.de).

3 c) Abtreibung durch Salzlösung bzw. Rivanol

(Einsatz in den letzten Wochen der Schwangerschaft)
Diese Form der Spätabtreibung wird in Deutschland nicht mehr verwendet. Sie wurde praktiziert als es noch kein Mifegyne und keine Prostaglandine gab. Der Vollständigkeit halber soll diese Methode dennoch dargestellt werden:

Beim Einsatz der Methode durch Salzverätzung wird Rivanol (Desinfektionsmittel) in die Fruchthöhle eingeführt, wo es sich mit dem Fruchtwasser vermischt. Dies Antiseptikum ist sehr giftig für das Kind, sodass es innerlich und äußerlich verätzt wird und relativ schnell ein Herzstillstand eintritt. Wenn die Betäubung nicht richtig wirkt, kann die Schwangere ihr im Todeskampf um sich tretendes Kind spüren. Die ausgelöste Wehentätigkeit ist so stark, dass sich meist eine lokale Gabe von Prostaglandinen erübrigt. Es kommt zur Totgeburt eines stark gelb verfärbten Kindes.

3 d) Teilgeburtsabtreibung (Partial-Birth Abortion) als amerikanische Sonderform

Bei der sogenannten Teilgeburtsabtreibung handelt es sich um eine amerikanische Sonderform von Spätabtreibung, die bis zur tatsächlichen Geburt angewandt wird: Das Kind wird zunächst im Mutterleib gedreht, sodass es mit den Füßen voran mit einer Zange aus dem geweiteten Gebärmutterhalskanal gezogen werden kann bis der Nacken sichtbar wird. Bevor jedoch mit dem Austreten des Kopfes die Geburt juristisch vollendet ist, wird mit einem chirurgischen Instrument ein Loch in den Hinterkopf des Kindes gestoßen, um durch einen Katheder das Hirn absaugen zu können. Das Kind wird somit während des Geburtsvorgangs gezielt umgebracht, dabei wird es nicht narkotisiert und erlebt seine qualvolle Tötung somit bewusst mit.

Mit der Verabschiedung des Partial-Birth Abortion Ban Act und dem Inkrafttreten desselben im November 2003 wurde die zuvor legale Teilgeburtsabtreibung (partial birth abortion) unter Strafe gestellt. Seitdem ist diese Abtreibungsmethode lediglich bei einer Bedrohung des Lebens oder der Gesundheit der Schwangeren gestattet.  Ob diese Methode das Leben einer Mutter retten kann, ist fraglich.

Die Teilgeburts-Abtreibung funktioniert folgendermaßen: