Die von der Jugend für das Leben (JfdL) Deutschland mit organisierte „Lebensschutz Akademie“ vom 14. bis zum 17. Januar 2010 war ein großer Erfolg. Knapp 40 Schüler, Studenten und junge Berufstätige nahmen an der Tagung teil, die in Zusammenarbeit mit den jungen Christdemokraten für das Leben (CDL) und der Konrad Adenauer Stiftung (KAS) im Bildungszentrum Schloss Eichholz zwischen Köln und Bonn stattfand. Dabei widmeten sich die Teilnehmer interdisziplinär (Medizin, Recht, Ethik, Philosophie, Theologie und Medien) den Grundlagen sowie einzelnen brisanten Fragen des Lebensschutzes. Von Donnerstagabend bis Sonntagmittag lauschten die jungen Lebensschützer interessanten Vorträgen von teils hochkarätigen Rednern; darunter der neue Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe, der Medizinhistoriker und Mitglied des Deutschen Ethikrates Prof. Dr. Axel W. Bauer sowie der katholische Moraltheologe und Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Peter Schallenberg.
Begrüßt wurden die Teilnehmer von Dr. Christian Koecke, der von Seiten der Konrad Adenauer Stiftung für die Akademie verantwortlich zeichnete. Nach der Einführung durch die Jugendbeauftragte der CDL, Sophia Kuby, und dem JfdL-Vorsitzenden Matthias Lochner, machte der Politiker und Philosoph Dr. Christoph Böhr am Donnerstag den Auftakt. In seiner erfrischenden Rede ermutigte er die junge Lebensschützer sich zu engagieren. „Die Zeiten haben sich geändert: Vor 20 Jahren war der Altersdurschnitt meiner Zuhörer in Sachen Lebensschutz etwa 80 Jahre, heute sitzen hier 40 junge, begeisterte Lebensschützer“, so Böhr. Die Worte über den „Untergang des Abendlandes“ könne er nicht mehr hören. Stattdessen sollten wir aktiv und offensiv in der Gesellschaft für den Lebensschutz werben. „Bringen Sie sich ein! Gehen Sie in die Parteien und Organisationen und werben für den Schutz des Lebens!“, appellierte der ehemalige stellv. CDU-Vorsitzende.
Freitags referierten der Philosoph Dr. Johannes Hattler sowie der Jurist und Bioethikexperte Rainer Beckmann. Hattler erklärte die philosophischen Grundlagen des Lebensschutzes und stellte die in seinen Augen größten philosophischen Gegenströmungen dar: Naturalismus, Bewusstseinstheoretischer Aktualismus und vor allem den Utilitarismus. Der wissenschaftliche Referent des Lindenthal-Institutes in Köln zeigte auf, wie diese philosophischen Richtungen den konsequenten Schutz des menschlichen Lebens in Frage stellen und machte plausibel, was ihnen aus einer naturrechtlichen Argumentation entgegenzuhalten sei.
Der Richter Rainer Beckmann stellte den Schutz des menschlichen Lebens am Anfang in den Mittelpunkt seines dreigegliederten Vortrags. Ausgehend vom Paragraphen 1, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes stellte er aus juristischer Sicht die Unbedingtheit des Lebensschutzes und die Unveräußerlichkeit der Menschenwürde dar. Im zweiten Teil zeigte Beckmann anhand der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch wie gegen den ersten Satz unserer Verfassung verstoßen werde. Schließlich behandelte Beckmann das Embryonenschutzgesetz. Sein Urteil: „Aus juristischer Perspektive kommt jedem Menschen von Anbeginn, also vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, Menschenwürde zu.“ Seiner Auffassung nach sei auch der Embryo ein Mensch im Sinne des ersten Satzes unseres Grundgesetzes. Alle anderen Zäsuren, etwa Nidation oder Geburt, seien nicht haltbar. Auch nicht aus medizinscher Sicht, wie Beckmann in seinen fächerübergreifenden Ausführungen plausibel aufzeigte.
„Der behinderte Mensch als Maß unserer Gesellschaft“, lautete dann am Freitagabend der Vortrag des neuen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Hubert Hüppe. Er machte deutlich wie stark vor allem Menschen mit Behinderungen von den einschneidenden Gesetzen betroffen seien: Ob Genetests, PID oder PND, immer seien sie die Verlierer. Als eklatantestes Beispiel nannte er die immer noch vielen Spätabtreibungen in Deutschland, bei denen fast immer Menschen mit Behinderungen getötet werden. Dies sei nicht nur eine Tragödie, sondern habe auch Auswirkungen

Prof. Dr. Schallenberg
auf den Umgang mit Behinderten in der Gesellschaft. „Das hätte man doch verhindern könnten“, würden etwa viele Eltern zu hören bekommen, die sich für ein behindertes Kind entschieden haben. Auch er forderte die jungen Menschen zu politischen Engagement auf, denn hier würden die Entscheidungen getroffen. „Wir können zwar nicht alle Ziele erreichen, aber manchmal Schlimmeres verhindern. Es liegt an Ihnen, den Lebensschutz, gerade auch von behinderten Menschen, in Deutschland voranzubringen“, so der langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete.
Auch samstags war die Akademie Lebensschutz gut besetzt. Morgens machte der katholische Moraltheologe und christliche Sozialwissenschaftler Peter Schallenberg den Anfang. In seinem fulminanten Vortrag legte Schallenberg die philosophischen und theologischen Grundlagen des Lebensschutzes dar und exemplifizierte seine Ausführungen am Beispiel des Lebensschutzes am Ende des Lebens. Dabei legte er ausführlich da, warum nicht nur aus christlicher, sondern auch aus philosophischer Perspektive die Selbsttötung, erst recht die assistierte, sowie die aktive Euthanasie abzulehnen seien. Schallenberg verteidigte das unbedingte Recht auf Leben und zeigte auf, warum eine Aufwertung von Menschenleben theologisch und philosophisch nicht zulässig sei. Auch machte er den Unterschied zwischen aktiver Patiententötung (Euthanasie) und passiver sowie indirekter Sterbehilfe deutlich. Hier zeige sich, dass die Grenzen fließend werden könnten. Deswegen sei auch immer die Motivation des behandelnden Arztes mitentscheidend: Beabsichtigt er das (schnellere) Eintreten des Todes des Patienten oder wolle er unerträgliche Schmerzen lindern und nehme dabei das Eintreten des Todes als unerwünschte Nebenfolge in Kauf.
Einer ganz anderen Frage widmete sich der Journalist und Bioethikexperte Stefan Rehder: Wie kann der Lebensschutz in die Medien gebracht werden? Zuerst stellte Rehder die Medienlandschaft in Deutschland und ihre Haltung zum Lebensschutz dar. Kaum eine Zeitung, ausgenommen die katholische Tageszeitung „Die Tagespost“, betrachte den Lebensschutz als eigenständigen Politikbereich, so der Sachbuchautor. Dies führe zu Diskontinuitäten, aber teilweise auch Fehlern in der Berichterstattung. Am effektivsten sei es, sich mit Kampagnen, wie sie etwa Greenpeace betreibe, in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen; aber auch Leserbriefe seien ein probates Mittel und würden von den Redaktionen ernst genommen, meinte Rehder.

- Hubert Hüppe
Am Abend folgte dann in lockerer Atmosphäre ein Einblick in die Praxis. In kurzen, sehr persönlich gehaltenen Vorträgen erläuterten die CDL-Vorsitzende Mechthild Löhr und die stellv. ALfA-Vorsitzende Alexandra Linder (ihr aktuelles Buch: Geschäft Abtreibung) ihren eigenen Weg zum Lebensschutz, stellten beide Organisationen und ihr eigenes Engagement vor. Auch sie machten deutlich, dass die Chancen, in der Gesellschaft für den Lebensschutz zu werben, nicht die schlechtesten seien. Entscheidend sei, dass sich möglichst viele junge Menschen ihren eigenen Stärken und Interessen entsprechend, einer der vielen Lebensschutzorganisationen anschlössen und die Arbeit aktiv unterstützen. Nur so könne man größer werden und in Gesellschaft und Politik deutlicher gehört werden.
Abgerundet wurde die Tagung sonntags durch einen zweigeteilten Vortrag des Medizinhistorikers und -ethikers Axel. W. Bauer. Im ersten Teil skizzierte er die Aufgaben und Ziele der Medizinethik und stellte die verschiedenen grundlegenden Theorien dar, die es in der Medizinethik gebe: Kognitivismus, Emotivismus und Institutionalismus. Er selbst plädierte für die dritte Spielart, da sie unseren heutigen Verhältnissen am besten entspreche. Es sei Aufgabe des Medizinethikers, möglichst viele Menschen zu erreichen und sie von den ethischen Argumenten zu überzeugen. Über die Entstehung, Zusammensetzung und die Arbeit des 26-köpfigen Deutschen Ethikrates informierte Bauer, der selbst Mitglied des Ethikrates ist, im zweiten Teil. Dabei machte er deutlich, dass die Arbeit nicht immer ganz einfach sei, zumal sehr konträre Positionen aufeinanderstießen. Auch seien lebensschützende Positionen nicht unbedingt in der Mehrheit im höchsten bioethischen Beratungsgremium der Bundesrepublik. Dies machte er dann am Beispiel der so genannten Mischwesen (Chimäre und Hybride) deutlich. Deren Herstellung zu Forschungszwecken sei in Großbritannien bereits erlaubt, hierzulande jedoch höchst umstritten. „Und das zu Recht“, wie Bauer bemerkte. Dieses Thema zeige auch, wie komplex die bioethischen Themen mittlerweile seien.
Neben den vielen interessanten und interdisziplinären Vorträgen boten sich während des verlängerten Wochenendes auch viele Gelegenheiten des Kennenlernens und der Vernetzung junger Menschen, die im Lebensschutz aktiv sind oder sich zukünftig engagieren wollen. Aufgrund des großen Erfolgs und der positiven Resonanz der Akademie sind vergleichbare Tagungen auch zukünftig geplant.

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Ein Bericht über die Tagung sowie ein Interview mit den Organisatoren erschienen in der katholischen Tageszeitung „Die Tagespost“ v. 19.01.2010:
Tagespost-Artikel zur Lebensschutz Akademie
Unsere Literaturempfehlung:
Geschäft Abtreibung, Alexandra Linder, 2009.
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